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ABSTAMMUNGSNACHWEIS
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ABSTAMMUNGSNACHWEIS
"BEOBACHTUNGSBLATT" (B-Blatt) siehe auch ZEO § 11, Punkt 2.) Eintragung in das B-Blatt (Beobachtungsblatt): a) In das B-Blatt werden nordische Hunde
eingetragen, die zwar hinsichtlich ihrer Abstammung, nicht jedoch hinsichtlich
der Qualität der Elterntiere in Bezug auf Gesundheit, Leistungsfähigkeit
und / oder Wesen allen diesbezüglichen Bestimmungen des ÖCNHS
entsprechen. Die Eintragung in das B-Blatt bedeutet, dass diese Rassehunde
mit einem höheren Risiko bezüglich Gesundheit, Leistungsfähigkeit
oder Wesen belastet sind, als im A-Blatt eingetragene Hunde. Für
im B-Blatt eingetragene nordische Hunde gilt Zuchtverbot. Nachkommen
von einem mit Zuchtverbot belegten Hund werden nicht in das ÖHZB
eingetragen. b) Ein in das B-Blatt des ÖHZB eingetragener nordischer Hunde hat Anspruch auf Löschung im B-Blatt und Übertragung in das A-Blatt, wenn sich dieser rassetypisch entwickelt und nachstehende Untersuchungen und Unterlagen beigebracht werden. Diesem Antrag an den Zuchtwart des ÖCNHS sind beizuschließen:
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