DIE BEURTEILUNG ERFOLGT IN FOLGENDEN
KLASSEN:
Jüngstenklasse: 6 - 9 Monate
Jugendklasse: 9 - 18 Monate
Zwischenklasse: 15 - 24 Monate
Offene Klasse: über 15 Monate
Championklasse: für bereits ernannte nationale und internationale
Champions
Veteranenklasse: ab dem vollendeten 7. Lebensjahr
VERGABE VON TITELN UND ANWARTSCHAFTEN:
Der Titel Jugendbester kann nur an Hunde in der Jugendklasse vergeben
werden, getrennt nach Geschlechtern, welche mit der Formwertnote "vorzüglich
1"
bewertet wurden.
Der Titel CACA (Anwartschaft auf den Österreichischen Champion)
und Res.CACA
kann an mit "vorzüglich 1" ("vorzüglich 2"
bei Res. CACA) bewertete Hunde in der
Offenen-, Zwischen- und Championklasse, getrennt nach Geschlechtern
vergeben werden. Aus den CACA wird dann das CACIB ermittelt, ebenfalls
getrennt
nach Geschlechtern. Aus dem nachrückenden Res. CACA und den restlichen
CACA
wird das Res. CACIB ermittelt.
Der Rassebeste wird aus den Jugendbesten, den CACIBs und den V1 aus
der Veteranenklasse ermittelt.
TITEL- UND ANWARTSCHAFTEN:
Jugendbester (JB)
CACA
Res.CACA
CACIB
Res.CACIB
Rassebester (BOB)
Gruppensieger der FCI Gruppen (BOG)
BEST in SHOW (BIS)
BÄNDER:
Jüngstenklasse: rosa Band
Vorzüglich: blaues Band
Sehr Gut: rotes Band
Gut: gelbes Band
Genügend: weißes Band
Nicht genügend: kein Band
Jugendbester: rot-weißes Band
CACA: rot-weiß-rotes Band
Res.CACA: orange-weiß-oranges Band
CACIB: goldenes Band
Res.CACIB: silbernes Band
Veteranenklasse: blau-weiß-rotes Band
Voraussetzungen für die Zuerkennung
der Titel:
ÖSTERREICHISCHER JUGENDCHAMPION:
Siehe auch § 15 (5) der Ausstellungsordnung
des ÖKV:
Der Titel "Jugendbester" kann nur in der Jugendklasse an
den mit "Vorzüglich 1" bewerteten Hund und zwar sowohl
an den Rüden, als auch an die Hündin vergeben werden. Der
Titel "Österreichischer Jugendchampion" wird auf Antrag
des Eigentümers vom ÖKV dem Hund zuerkannt, der drei Mal
auf einer österreichischen Ausstellung, auf der mindestens das
CACA vergeben wird, mit der höchsten Bewertung (Jugendbester
bzw. CACA) Sieger seiner Klasse wurde.
Zwei Titel müssen in der Jugendklasse, ein Titel kann in der
Zwischen- oder Offenen Klasse erworben werden. Die drei Anwartschaften
müssen unter mindestens zwei verschiedenen Richtern zuerkannt
werden. Der Titel "Österreichischer Jugendchampion"
berechtigt nicht zur Meldung in der Championklasse.
ÖSTERREICHISCHER
CHAMPION (ÖCH):
Siehe auch § 15 (6) der Ausstellungsordnung
des ÖKV:
Bei Internationalen und Nationalen (Allgemeinen) Ausstellungen, die
unter dem Schutz des ÖKV stehen, sowie bei dem vom Vorstand des
ÖKV diesbezüglich geschützten Zuchtschauen (Klubsiegerschauen)
kann auch die "Anwartschaft auf das Nationale Championat für
Schönheit (CACA)" des ÖKV ausgeschrieben werden. Das
CACA (Certificat d'Aptidude au Championat d'Autriche de Beaute: Zeugnis
über die Anwartschaft auf das Österreichische Championat
für Schönheit) kann vom Richter dem mit "Vorzüglich
1" bewerteten Hund aus der Offenen-, der Zwischen- und der Championklasse
verliehen werden, dies sowohl an Rüden als auch an Hündinnen.
Der Titel "Österreichischer Champion" (ÖCH) für
Rassen ohne Arbeitsprüfung wird auf Antrag des Eigentümers
vom ÖKV dem Hund zuerkannt, der auf vier internationalen Hundeausstellungen
in Österreich das CACA unter mindestens drei verschiedenen Richtern
erworben hat. Zwischen der ersten und der letzten Zuerkennung des
CACA muss mindestens ein Jahr liegen. Zwei CACA können auch auf
nationalen Ausstellungen oder Klubsiegerschauen mit CACA Vergabe in
Österreich erworben werden.
INTERNATIONALER CHAMPION (CIB):
Siehe auch § 15 (7) der Ausstellungsordnung
des ÖKV:
Bei internationalen Hundeausstellungen, die unter dem Schutz der FCI
stehen, wird auch die Anwartschaft auf das "Internationale Championat
für Schönheit" der FCI ausgeschrieben. Zwischen-, Offene-
und Championklasse konkurrieren gemeinsam, doch nach Geschlechtern
getrennt. Das CACIB (Certificat d'Aptitude, auch Championat Internationale
de Beaute: Zeugnis für die Anwartschaft auf das Internationale
Championat für Schönheit) kann vom Richter nur für
den absolut überragenden Hund mit der Formwertnote "Vorzüglich
1" beantragt werden. Die Bestätigung dieses Antrages erfolgt
im Wege des ÖKV durch die FCI, wenn nachstehende weitere Bedingungen
erfüllt sind: Der Hund muss am Ausstellungstag mindestens 15
Monate alt sein und einen lückenlosen, anerkannten Abstammungsnachweis
über mindestens drei Generationen besitzen.
Für die Erlangung des von der FCI zu vergebenden Titels "Internationaler
Schönheits-Champion" (CIB) gelten die von der FCI jeweils
aufgestellten und verlautbarten Bedingungen: derzeit 3 Generationen,
4 Anwartschaften in 3 verschiedenen Ländern unter 3 verschiedenen
Richtern, mindestens 1 Jahr und 1 Tag dazwischen. Nach Erfüllung
dieser Bedingungen der FCI ist der entsprechende Antrag beim ÖKV
einzureichen.