Geschäftsstelle: Karl Pleininger Hofäcker 4 A-2223 Hohenruppersdorf Mobil: +43(0)664/274 30 29 e-Mail:KarlPleininger |
Züchter
Infos |
||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Alle österreichischen Züchter von nordischen Hunden, die ihre Hunde in das ÖHZB
Im Zuge des Züchter-Info
Treffens am 13.11.2010 wurde unter Anderem besprochen:
Ebenso ist bei Weitergabe
eines Hundes der neue Besitzer mit Namen und genauer
Adresse sowie dem Datum der Übergabe auf dem
Original-Abstammungsnachweis einzutragen und mit der
Unterschrift des Vorbesitzers zu bestätigen.
Zuchtzulassungstermine:
Anmeldung an
Frau Petra Broz, 2004
Niederhollabrunn, Obere Hauptstrasse 27, Tel. 0699/195 41
808,
Alle
beizubringenden Unterlagen sind auf dem Anmeldeformular
angeführt
Wie bereits bei der Generalversammlung des ÖCNHS am 29.3.2008 bekanntgegeben und besprochen, sind nun auch die Rassen Akita, Alaskan Malamute und Samojede unter jenen Hunderassen genannt, bei denen im Zuge der ECVO/AKVO-Augenuntersuchung eine Gonioskopie durchzuführen ist. Bei der Rasse Siberian Husky war dies ohnehin schon verpflichtend. Bei der nächsten fälligen ECVO/AKVO-Augenuntersuchung betreffend die Rassen Aktia, Alaskan Malamute und Samojede ist diese Gonioskopie durchzuführen. Für die derzeit noch aktuell gültigen Befunde ist die Gonioskopie nicht nachzubringen. 16.04.2008 HD – auf Grund von Erkenntnissen des Hohenheimer Kreises (österreichische FCI- Befunder: Dr. Szabados, Dr. Köppel und Prof. Dr. Mayerhofer) bezüglich der HD- Untersuchung hat der Vorstand beschlossen, in bestimmten Fällen, die Möglichkeit eines „Nachröntgen“ bis zum Alter von 2 ½ bis max. 3 Jahren anzubieten.
Der Vorstand Augenuntersuchungstermin mit Dr. Adalbert Fellner, Kleintierklinik Ried, am 22. Juli 2006 im Rahmen des Clubsiegerwochenende am Gelände der Hundeschule Hartberg (direkt im Anschluß an die IHA Oberwart)
E-Mail: edith.markl@chello.at)
Die
Verordnung (EG) Nr. 998/2003 International
agierende Hundefreunde aufgepasst: Ab dem 3.
Juli 2004 Die
Bedingungen für die Verbringung aus Drittländern
sind klar
Geht
die Reise von einem Drittland aus nach Schweden,
Irland oder in Bei
einem Import aus einem anderen Drittland als
den oben genannten, Der
Import von Hunden, die jünger als drei
Monate und nicht geimpft Der
VDH wird weiter über die Festlegung der
Durchführungsbestimmungen Demzufolge
ist KEINE Titrierung erforderlich für alle
Drittländer die ES BESTEHT KEIN GRUND ZUR BESORGNIS!! Die
besagte Liste gibt es. Lt. Verordnung (EG) Nr.
592/2004 der Quelle: VDH Anläßlich
der Vorstandssitzung in Hartberg (am 6.3.2004)wurde
beschlossen den § 15, Punkt h der ZUCHT-
und EINTRAGUNGSBESTIMMUNGEN des ÖSTERREICHISCHEN
CLUBS für NORDISCHE HUNDERASSEN UND SCHLITTENHUNDE
( ZEO ÖCNHS / ÖKV ) wie folgt zu ergänzen:
Der Vorstand Der Zuchtwart informiert:
Bereits am 16.1.2002 hat der ÖKV-Vorstand beschlossen,
für jede Ergänzung von fehlenden Unterlagen, Vermerken
ect., Euro 1,80 pro Ergänzung in Rechnung zu stellen.
Laut Beschluß der Vorstandssitzung vom 1.3.2003 übernimmt
der ÖCNHS ab sofort diese Regelung und wird - siehe
"Leitfaden für Züchter" - für nicht
rechtzeitig erfolgte Meldungen, unvollständig und/oder
nicht fristgerecht beigebrachte Unterlagen und fehlende
Kopien Euro 1,80 pro Ergänzung für den Mehraufwand
in Rechnung stellen.
Edith Markl, 07.03.2003 Der Zuchtwart informiert: Anläßlich der Vorstandssitzung am 3.3.2002 sind nachstehende §§ der Zucht und Eintragungs- bestimmungen des ÖCNHS - wie bei der Generalversammlung besprochen - rückwirkend mit 1.1.2002 geändert worden: § 5 (3): Der Zeitraum zwischen dem letzten Wurftag und der neuerlichen Belegung der Hündin (Zuchtverwendung), muss mindestens zwölf Monate betragen. Einer Hündin ist nur ein Wurf pro Kalenderjahr gestattet, wobei vor einer neuerlichen Belegung zumindest eine Läufigkeit auszulassen ist. § 8 (3)d): Befund über erfolgte Hüftgelenksuntersuchung des Deckrüden (gesunde normale Hüftgelenke, Befund: HD-A)Befund über erfolgte Hüftgelenksuntersuchung des Deckrüden (HD-A oder HD-B unter der Voraussetzung, dass die Hündin HD-frei (HD-A) ist). § 15 c): In der 7./8. Lebenswoche ist der Wurf nach Absprache mit der zu ständigen Fachsektion und dem/die Zuchtwart/in des ÖCNHS beim Vertrauenstierarzt des Züchters in Anwesenheit eines Clubbeauftragten vom Tierarzt vet.med. zu untersuchen und mit Mikro-Chip zu kennzeichnen der Wortlaut: "beim Vertrauenstierarzt" wurde in "vom Vertrauenstierarzt" geändert. Bitte beachten Sie weiters, dass ab sofort nur mehr die für alle Verbandskörperschaften gültigen, einheitlichen ÖKV-Deckbescheinigungen und als Ersatz für die Wurfmeldungsformulare die ÖKV- Eintragungsformulare zu verwenden sind. Download: Links oben. Wie bei der GV am 16.2.2002 besprochen, wurde anlässlich der Vorstandssitzung am 3.3.2002 der Zuchtwart beauftragt, in Bälde ein Züchter-Arbeitstreffen einzuberufen, um anschließend die ZEO generell neu zu überarbeiten. Der Termin wird noch rechtzeitig bekannt gegeben. Edith Markl 8.3.2002 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||